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Europäisches Gemeinschaftspatent kommt

(dpa) - Erfindungen von Industrie und Tüftlern können künftig in der EU kostengünstigere und weitreichender gegen Missbrauch geschützt werden als bisher. Die Justizminister der EU erzielten dazu in Brüssel nach Jahre langem Streit einen Grundsatzbeschluss zur Schaffung eines Gemeinschaftspatents. «Die deutsche Industrie wünscht ein wirksames Gemeinschaftspatent », sagte der Staatssekretär im Bundesjustizministerium, Hansjörg Geiger. Geiger fügte hinzu: «Wir haben einen sehr vernünftigen Kompromiss gefunden, mit dem wir gut leben können.»

Die französische Industrieministerin Nicole Fontaine sagte: «Die Einigung ist eine gute Nachricht für Europa, insbesondere für das Europa der Neuerung, der technischen Entwicklung und des Wachstums.» Der EU-Gipfel am 21. März wird den Kompromiss noch endgültig besiegeln. Da das Europaparlament noch zustimmen muss, ist derzeit offen, wann das EU-Patent eingeführt wird. Die EU-Kommission konnte sich mit ihrem Vorschlag durchsetzen, ein zentrales EU-Patentgericht in Luxemburg zu schaffen. Berlin pochte auf eine Übergangsfrist bis 2010, innerhalb derer nationale Gerichte, also auch deutsche, für die EU-Patente Recht sprechen können. In Deutschland werden 70 Prozent aller Patentstreitigkeiten in der EU verhandelt. «2010 ist ein gute Zeit», sagte Geiger.

Mit dem Gemeinschaftspatent soll die europäische Wirtschaft wettbewerbsfähiger werden; der Patentschutz in den USA und in Japan ist wesentlicher preiswerter. Mit einem Patent wird eine gewerblich anwendbare technische Erfindung urheberrechtlich geschützt. Das neue Gemeinschaftspatent soll vom Europäischen Patentamt in München (EPA) herausgegeben werden. Bei der Erteilung soll auf die drei EPA-Sprachen Englisch, Deutsch und Französisch zurückgegriffen werden. Das Münchner Amt, das keine Institution der EU und durch internationales Recht geregelt ist, gibt bereits ein europäisches Patent heraus, bei dem es sich de facto um eine Bündelung nationaler Patente handelt. Dieses kostet wegen umfangreicher Übersetzungen in die europäischen Sprachen im Durchschnitt 50 000 €, auch fehlt bisher eine zentrale Gerichtsbarkeit.

Das neue EU-Patent soll in Schnitt 25.000 € für die gesamte erweiterte Union mit 25 Staaten kosten. Geiger sagte, die Kosten könnten sogar unter 25.000 Euro liegen. «Das Gemeinschaftspatent wird günstiger sein als das durchschnittliche europäische Bündelpatent.» Laut Geiger werden lediglich die «Patentansprüche », die den Schutzbereich der Erfindung oft nur auf wenigen Seiten regeln, in alle EU-Amtssprachen übersetzt werden - also bald auch ins Polnische oder Tschechische. Es bleibt für die Übersetzung in alle Sprachen jedoch eine Frist von zwei Jahren nach Patenterteilung. Nach der EU-Osterweiterung zum 1. Mai 2004 wird die EU 21 Amtssprachen haben. Es wird auch künftig weiterhin nationale Patente geben als auch das Bündelpatent aus München.